Merkblatt für Eltern
Dieses Merkblatt regelt Punkte rund um den Aufenthalt Ihres Kindes im Kinderhaus. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Bei Fragen können Sie das Kinderhaus - Team über folgende direkte Telefonnummer erreichen : 041 460 12 66.
Aufnahmebedingungen
- Mindest-Präsenszeit
Einen ganzen oder zwei halbe Tage pro Woche. - Betreuungstage
Die genauen Aufenthaltszeiten werden im Voraus mit der Kinderhausleitung festgelegt. Änderungswünsche (Wechsel der Aufenthaltstage bzw. Erhöhung oder Reduktion der Anzahl Tage) sollten so früh wie möglich mit der Kinderhausleitung besprochen werden.
Austritt
Kündigungsfristen
Mit dem Unterzeichnen des Kinderpasses und der folgenden Eingewöhnungszeit ist die Zusage von beiden Seiten verbindlich. Während der Eingewöhnungszeit kann auf Ende der Woche von beiden Seiten gekündigt werden. Nach der Eingewöhnungszeit gilt eine gegenseitige Kündigungsfrist von 2 Monaten.
Kosten
- Leistungsvereinbarungen
Mit den Gemeinden Sempach, Eich, Hildisrieden, Neuenkirch und Nottwil besteht eine Leistungsvereinbarung. Familien aus diesen Gemeinden haben Vorrang. Die Eltern profitieren einkommensabhängig von Betreuungsgutscheinen ihrer Wohngemeinde. - Tarife
Diese sind unter Tarifliste auf der Homepage zu finden. Ferien und Feiertagsbrücken sind mit 5 Wochen pro Jahr in der Monatspauschale berücksichtigt. - Absenzen
Das Kind muss bis spätestens 7.00 Uhr abgemeldet werden. Die geplante Betreuungszeit wird regulär in Rechnung gestellt. Die Eltern können pro Jahr 5 Wochen Ferien frei anmelden ( Weihnachten-Neujahr und Feiertags Brücken = 1 Woche).
Versicherung
Die Eltern sind verpflichtet, für ihr Kind eine Kranken- und Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Für die Kleidung, mitgebrachte Spielsachen und persönliche Gegenstände übernimmt das Kinderhaus keine Haftung.
Umgang mit Krankheiten
- Krankheit
Kranke Kinder und Kinder mit einem schlechten Allgemeinszustand können nicht ins Kinderhaus gebracht werden, da wir die nötige individuelle Betreuung nicht gewährleisten können und Ansteckungen verhindern wollen. Erkrankt ein Kind während seines Aufenthaltes im Kinderhaus, werden die Eltern informiert und gebeten, ihr Kind so rasch als möglich abzuholen. Über alle Krankheiten und Allergien ist das Personal schriftlich mit dem vom Kinderhaus vorgegebenen Kinderpass zu informieren. - Notfälle
Bei einem medizinischen Notfall ist das Personal berechtigt, das Kind umgehend in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben. - Medikamente
Im Kinderhaus werden keine Medikamente verabreicht. Unterstützende Massnahmen können allenfalls und in Absprache erfolgen.
Kleidung Kinder
Alle Kleidungsstücke sind mit dem Namen zu markieren. Es liegt in der Zuständigkeit der Eltern, dass Ersatzkleider, Finken oder Rutschsocken, Badesachen, Gummistiefel sowie Regenschutz oder Skikleider zur Verfügung stehen. Im Sommer werden die Kinder mit Sonnencreme eingecremt ins Kinderhaus gebracht.
Verein Seevogtey
Kontakt
Tel 041 460 14 34
Tagesfamilien 041 460 08 39
Kinderhaus 041 460 12 66
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Unsere Büros, das Kinder- und das Mütterhaus befinden sich an herrlicher Lage am Sempachersee.
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